Pressemitteilung vom 25. September 2018 Aufhebung der Ersatzwasserversorgung in Teilen des Verbandsgebietes
Mit Schreiben vom 25. September 2018 hat das Gesundheitsamt des Landkreises Mansfeld-Südharz die am 1. Juni 2018 angeordnete Ersatzwasserversorgung für Säuglinge und Kleinkinder bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Da nunmehr der Bau der Fernwasserversorgungsleitung Nienstedt – Sangerhausen fertiggestellt ist und in Betrieb genommen wurde, wird das Versorgungsgebiet Sangerhausen und die zu dem Versorgungsgebiet Sangerhausen gehörigen Ortslagen ausschließlich mit Fernwasser aus der Rappbodetalsperre versorgt.
Die Qualität des Fernwassers entspricht vollumfänglich den Anforderungen der TrinkwV, so dass eine Ersatzwasserversorgung der Säuglinge und Kleinkinder nicht mehr erforderlich ist.
Eine Erstattung von Kosten für Ersatzwasser für Säuglinge und Kleinkinder bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres nach dem 25. September 2018 ist nicht mehr möglich.
Mit freundlichen Grüßen,
gez. Dr. Jutta Parnieske-Pasterkamp
Verbandsgeschäftsführerin