Wasseranschluss
Jeder Eigentümer eines im Gebiet des Wasserverbandes liegenden Grundstücks ist berechtigt, den Anschluss seines Grundstücks an die Trinkwasserversorgungsanlage und die Belieferung mit Trinkwasser nach Maßgabe der Wasserversorgungssatzung zu verlangen.
Die Grundstückseigentümer im Verbandsgebiet sind verpflichtet, Grundstücke, auf denen Trinkwasser verbraucht wird, an die öffentliche Trinkwasserversorgungsanlage anzuschließen, sofern eine Trinkwasserversorgung durch den Wasserverband gewährleistet werden kann.
Befinden sich auf dem Grundstück mehrere zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmte Gebäude, so kann der Wasserverband für jedes dieser Gebäude die für Grundstücke maßgeblichen Bestimmungen anwenden. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
Die Rechtsgrundlage hierfür bildet die Wasserversorgungssatzung des Trinkwasserzweckverbandes „Südharz“, nachzulesen unter dem Menüpunkt: Der Verband
Wer beantragt einen Hausanschluss?
Was ist bei der Bauplanung zu beachten?
Wer legt die Leitungsführung fest?
Was gehört alles zur Trinkwasser-Hausinstallation?
Wie ist es mit Trinkwasser während der Bauzeit?
Wer beantragt einen Hausanschluss?
Der Bauherr, der zugleich Grundstückseigentümer ist, beantragt die Trinkwasser-Anschlussleitung.
Dem Antrag ist ein amtlicher Lageplan (Kopie einer Flurkarte) des Grundstückes und ein Kellergeschoss-Grundriss mit der gewünschten Leitungsführung beizufügen.
Was ist bei der Bauplanung zu beachten?
Die Herstellung und Inbetriebnahme eines Neuanschlusses kann auch von örtlichen Gegebenheiten abhängen. Bitte stellen Sie den Antrag so rechtzeitig wie möglich! Nach Bearbeitung Ihres Antrages durch uns erhalten Sie die Formulare zur Auftragserteilung.
Wer legt die Leitungsführung fest?
Überlegen Sie zunächst, wo sich die geeignete Übergabestelle für Trinkwasser im Gebäude befinden soll.
Dabei ist angeraten, einen Hausanschlussraum für alle Anschlüsse vorzusehen. Die Übergabestelle muss trocken, begehbar und frostfrei sein und sollte an der straßenwärts gelegenen Hauswand liegen, damit ein für Sie kostengünstiges Erstellen der Hausanschlussleitung möglich ist.
Den endgültigen Verlauf der Hausanschlussleitung als Verbindung zwischen der Versorgungsleitung und Ihrer Hausinstallation legen die Fachleute des Zweckverbandes fest, wobei Ihre Wünsche weitgehend Berücksichtigung finden.
Was gehört alles zur Trinkwasser-Hausinstallation?
Zur Trinkwasser-Hausinstallation, auch als Kundenanlage bezeichnet, gehören alle nach dem Hauptabsperrventil (i.d.R. vor dem Wasserzähler befindlich) sich anschließenden Leitungen und Anlagen, inkl. der Zählergarnitur.
Davon ausgenommen ist lediglich der Wasserzähler, der Eigentum des Wasserversorgers ist und bleibt.