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Die gesetzlich erforderlichen Bekanntmachungen erfolgen, soweit nicht Rechtsvorschriften besondere Regelungen treffen, im Amtsblatt des Wasserverbandes „Südharz“ (§ 13 Verbandssatzung).
Das Amtsblatt finden Sie im Bürgerinformationssystem

(https://sessionnet.owl-it.de/wasser-suedharz/bi/info.asp).