Schutz- und Hygienekonzept bei Veranstaltungen des Wasserverbandes „Südharz“
Zum Schutz unserer Mitarbeiter/-innen und der Besucher/-innen unserer Bürgerinformationsveranstaltungen vor einer weiteren Ausbreitung des Covid-19 Virus verpflichten wir uns, bei dem Zutritt zum Veranstaltungsgebäude sowie im Veranstaltungsbereich die folgenden Hygieneregeln einzuhalten.
- 3G-Regel
geimpft – genesen (max. 90 Tage) – getestet (anerkannte Teststelle, max. 24 Stunden). Wir behalten uns eine Kontrolle vor.
- Mund- und Nasenschutzpflicht
Diese gilt für alle Besucher/-innen und Mitarbeiter/innen, die den Mindestabstand von 1,5 Metern nicht einhalten können (medizinischer Mund-Nasenschutz oder FFP 2-Maske). Am Sitzplatz kann die Maske abgenommen werden.
- Handdesinfektionsspender stehen vor dem Veranstaltungsraum bereit.
- Angemessenes Lüften wird während der Veranstaltung gewährleistet.
- Keine Warteschlangen
Diese sind bitte zu vermeiden, auch nach der Veranstaltung bei Rückfragen an die Mitarbeiter des Verbandes.
Weitere Maßnahmen zum Schutz können je nach aktueller Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt ergriffen werden.
Sangerhausen, 26.04.2022
Dr. Parnieske-Pasterkamp
Verbandsgeschäftsführerin