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Schutz- und Hygienekonzept bei Veranstaltungen des Wasserverbandes „Südharz“

27.04.2022

 

Zum Schutz unserer Mitarbeiter/-innen und der Besucher/-innen unserer Bürgerinformationsveranstaltungen vor einer weiteren Ausbreitung des Covid-19 Virus verpflichten wir uns, bei dem Zutritt zum Veranstaltungsgebäude sowie im Veranstaltungsbereich die folgenden Hygieneregeln einzuhalten.

 

 

  • 3G-Regel

geimpft – genesen (max. 90 Tage) – getestet (anerkannte Teststelle, max. 24 Stunden). Wir behalten uns eine Kontrolle vor.

 

  • Mund- und Nasenschutzpflicht

Diese gilt für alle Besucher/-innen und Mitarbeiter/innen, die den Mindestabstand von 1,5 Metern nicht einhalten können (medizinischer Mund-Nasenschutz oder FFP 2-Maske). Am Sitzplatz kann die Maske abgenommen werden.

                                   

  • Handdesinfektionsspender stehen vor dem Veranstaltungsraum bereit.

 

  • Angemessenes Lüften wird während der Veranstaltung gewährleistet.

 

  • Keine Warteschlangen

Diese sind bitte zu vermeiden, auch nach der Veranstaltung bei Rückfragen an die Mitarbeiter des Verbandes.

 

 

Weitere Maßnahmen zum Schutz können je nach aktueller Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt ergriffen werden.

 

 

Sangerhausen, 26.04.2022

 

 

Dr. Parnieske-Pasterkamp

Verbandsgeschäftsführerin